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Weiterbildung zum Steuerfachwirt(in)
Eine Weiterbildung mit Perspektive und ein Meilenstein zur Steuerberaterprüfung

Mit der Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin kann die Steuerfachangestellte bzw. der Steuerfachangestellte den Nachweis führen, daß sie/er durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat.

Die Prüfungsgebiete in der Fortbildungsprüfung bauen auf dem Wissensstand für die Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten auf.


 


Die Prüfung

Die Prüfung besteht aus vier Prüfungsfächern und zwar aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung.

Die Prüfungsgebiete sind
Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)
Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrecht.

In der Fortbildungsprüfung wird erwartet, dass die im Rahmen der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch berufliche Tätigkeit und Fortbildung eine wesentliche Ausweitung und Vertiefung erfahren haben. Die Anforderungen der Fortbildungsprüfung sind somit deutlich höher und breiter angelegt als bei der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs. Beispiele für Prüfungsaufgaben der letzten Jahre hält die Steuerberaterkammer Düsseldorf im Bereich Homepage -> Aus- und Fortbildung -> Prüfungsaufgaben vor.

Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung
Die Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin zielt ausschließlich auf Mitarbeiter in den Kanzleien des steuerberatenden Berufes ab. Die Zulassung zur Prüfung setzt deshalb notwendig eine mehrjährige Tätigkeit voraus:
Eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Steuerfachangestellte/r bei einem Steuerberater nach Abschluss der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten
Auch für "Quereinsteiger" zeigen sich hier Möglichkeiten einer qualifizierten Fortbildung auf. So kann z.B. auch jemand mit einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann etc.) diese Prüfung absolvieren. Voraussetzung: 5 Jahre Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen, davon 3 Jahre bei einem Steuerberater.
Und selbst wer über keine gleichwertige Berufsausbildung verfügt, kann sich nach 8 Jahren Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen, davon 5 Jahre bei einem Steuerberater, zur Prüfung anmelden.

Perspektiven
Die erfolgreiche Ablegung der Fortbildungsprüfung bietet der/dem Steuerfachangestellten auch die Möglichkeit, als Steuerfachwirt innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes eine gehobene Position einzunehmen.

Aufstiegschancen
Nach einer 10-jährigen praktischen Berufstätigkeit (ab der Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten) ist die Zulassung zur Steuerberaterprüfung möglich. Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin verkürzt sich die Berufspraxis von 10 auf 7 Jahre.

Finanzielle Förderung

Für besonders gute Absolventen der Steuerfachangestelltenprüfung gibt es die Möglichkeit, ein Stipendium der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung zu erhalten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stiftung www.begabtenfoerderung.de.

Rückfragen bezüglich der Begabtenförderung richten Sie bitte ausschließlich an die Steuerberaterkammer München, die zuständig ist für die Aufnahme und Abwicklung

 

Haben Sie an einer guten Ausbildung und an einer gesicherten Zukunft Interesse? Dann gibt Ihnen die Steuerberaterkammer München über Ausbildung und Prüfung zur/zum Steuerfachangestellten und zum/zur Steuerfachwirt/in gerne weitere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich hierzu an:

Steuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
Tel. (0 89) 15 79 02 - 25 Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten und Begabtenförderung
Tel. (0 89) 15 79 02 - 37 Ausbildung zum/zur Steuerfachwirt/in
Fax: (0 89) 15 79 02 - 19
EMail: info@stbk-muc.de

oder

besuchen Sie für weitere Informationen unseren Download-Bereich.

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