Steuerberaterkammer München
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Qualifikation und Pflichtbewußtsein

Ihr Steuerberater hat eine qualifizierte Ausbildung.

Er hat entweder eine langjährige Ausbildung und Praxiserfahrung. Oder er hat ein langjähriges, meist wirtschafts- und/oder rechtswissenschaftliches Studium hinter sich und dieses mit einem Examen abgeschlossen. Danach war er mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet des Steuerwesens, meistens in einer Steuerberaterkanzlei tätig und hat daran anschließend nochmals eine schwere Prüfung, die Steuerberaterprüfung, abgelegt.

Damit verfügt er über ein fundiertes Wissen
im Steuerrecht
in der Betriebswirtschaft
im Rechnungswesen
im Wirtschaftsrecht
im steuerlichen Verfahrensrecht


Ihr Steuerberater hat gesetzlich festgelegte Berufspflichten.

Er unterliegt einem strengen Berufsrecht, dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung.

Er muß seinen Beruf
unabhängig,
eigenverantwortlich,
gewissenhaft,
unter Verzicht auf berufswidrige Werbung und
verschwiegen
ausüben.


Ihr Steuerberater hat eine Berufshaftpflichtversicherung.

Nach dem Grundsatz: "Wo gehobelt wird, fallen Späne ..." kann auch Ihrem Steuerberater bei der Bearbeitung des Mandates einmal ein Fehler unterlaufen. Für diese Fälle hat er als Angehöriger des steuerberatenden Berufes - im Gegensatz zu vielen anderen Berufen - eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

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