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Ihr Steuerberater hat eine qualifizierte Ausbildung.
Er hat entweder eine langjährige Ausbildung und Praxiserfahrung. Oder er hat ein langjähriges, meist wirtschafts- und/oder rechtswissenschaftliches Studium hinter sich und dieses mit einem Examen abgeschlossen.
Danach war er mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet des Steuerwesens, meistens in
einer Steuerberaterkanzlei tätig und hat daran anschließend nochmals eine schwere
Prüfung, die Steuerberaterprüfung, abgelegt.
Damit verfügt er über ein fundiertes Wissen
im Steuerrecht
in der Betriebswirtschaft
im Rechnungswesen
im Wirtschaftsrecht
im steuerlichen Verfahrensrecht
Ihr Steuerberater hat gesetzlich festgelegte Berufspflichten.
Er unterliegt einem strengen Berufsrecht, dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung.
Er muß seinen Beruf
unabhängig,
eigenverantwortlich,
gewissenhaft,
unter Verzicht auf berufswidrige Werbung und
verschwiegen
ausüben. |