Änderung an IFRS 16 zur Bilanzierung von Mietkonzessionen
Am 28. Mai 2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine Änderung an IFRS 16 verabschiedet. Leasingnehmer sollen damit von der Beurteilung befreit werden, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession (zum Beispiel Stundung oder Erlass) eine Leasingmodifikation darstellt.