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Überbrückungshilfe für kulturelle Spielstätten: Nachweis des Liquiditätsengpasses

Vom Bayerschen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurde mit heutiger Wirkung eine Spielstättenförderung ins Leben gerufen. Für die Beantragung der Spielstättenförderung ist ein Nachweis über einen Liquiditätsengpass anhand einer von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigten Liquiditätsbedarfsplanung vorzuweisen. Der Liquiditätsengpass wird nach Maßgabe der Nr. 3.1. der "Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten kulturellen Spielstätten („Spielstättenprogramm“)" berechnet. Die konkrete, auszahlbare Finanzhilfe richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung prognostizierten und glaubhaft nachgewiesenen Liquiditätsengpass für den Bewilligungszeitraum. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Richtlinie.

→ Zur Richtlinie

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