3G-Regelung: Testnachweise durch Arbeitgeber
Arbeitgeber sind nach § 4 SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test anzubieten. Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht) Nachweise über negative Testergebnisse auszustellen, die von den Arbeitnehmern im Rahmen der 3G-Regelungen in Einrichtungen des öffentlichen Lebens (etwa beim Restaurantbesuch) vorgelegt werden können, § 2 Nr. 7 Buchst. b Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und § 3 Abs. 4 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV). Weitere Informationen hierzu hat die vwb auf ihrer Website veröffentlicht.