Aktuelle Entscheidung: Keine erweiterte Osterruhe an Gründonnerstag und Karsamstag
Im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 22./23. März 2021 war vorgesehen, eine sogenannte erweiterte Osterruhe einzuführen, die auch für den 01. und 03. April 2021 gelten sollte.
Nach einer erneuten Beratung mit den Ministerpräsident*innen hat die Bundeskanzlerin in einem Pressestatement am 24. März 2021 angekündigt, die entsprechenden Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Sie bezeichnete den Beschluss als "Fehler". Demnach ist wohl damit zu rechnen, dass es kein (mit der Sonn- und Feiertagsruhe vergleichbares) flächendeckendes Beschäftigungsverbot in allen Betrieben und Unternehmen geben wird. Die Betriebe werden an diesen Tagen also wohl normal arbeiten dürfen. Ob es eventuell auf bayerischer Landesebene doch zu der erweiterten Schließung von bestimmten Ladengeschäften mit Kundenverkehr kommen wird, ist allerdings noch unklar.