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Antragstellung für Corona-Soforthilfen des Bundes und des Freistaates Bayern ab sofort digital möglich

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Corona-Soforthilfen können ab sofort digital beantragt werden. Auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums steht ein einheitlicher Antrag sowohl für die Soforthilfe-Programme des Bundes als auch für die des Freistaates Bayern zur Verfügung. Nach der Eingabe der Anzahl der Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das jeweils einschlägige Antragsformular. Sofern von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitiert werden soll, ist ein neuer elektronischer Antrag zu stellen.

Bitte beachten Sie: Anträge können ab sofort nur noch online gestellt werden. Anträge, die als PDF-Datei oder per Post an die Bewilligungsbehörden gesendet werden, können ab sofort nicht mehr bearbeitet werden.

→ Zum Antrag

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