Auch Minijobber können steuerfreie Bonuszahlungen erhalten
Die Regelung zur steuerfreien Bonuszahlung (Geld- oder Sachleistung) in Höhe von max. 1.500 EUR, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 greift, gilt auch für Minijobber. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Bonuszahlung zusätzlich zum Verdienst gezahlt wird.