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Bürgschaftsprogramm für Landwirte gestartet

Landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur), die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, können nun Darlehen in Anspruch nehmen. Diese können bis 3 Mio. EUR verbürgt werden. Angeboten werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 oder 6 Jahren und einer Bürgschaft von bis zu 90 % (kleine und mittlere Unternehmen) bzw. 80 % (Großunternehmen). Die verbürgten Darlehen werden über eine frei wählbare Hausbank vergeben und müssen auch dort beantragt werden.

→ Weitere Informationen und Antragstellung

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