Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020
Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Es soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens förmlich veröffentlicht werden. Der hier verfügbare Entwurf gibt nunmehr den Stand vom 26.06.2020 wieder.