BfA: Weisung zum Kurzarbeitergeld an Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Im Rahmen des ersten COVID19-Gesetzespakets vom 27.03.2020 wurden Schutzschirmregelungen für bestimmte Leistungserbringer im Gesundheitswesen geschaffen. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun eine entsprechende Weisung an Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die grundsätzlich Kurzarbeitergeld erhalten können, herausgegeben. Sie dient der gesamtheitlichen Bewertung des „Kurzarbeitergeldes im Gesundheitswesen“. Betroffen sind zum Beispiel Zahnärzte und Physiotherapeuten.