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BStBK: Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe sowie aktualisiertes Eckpunktepapier

Die Vollzugshinweise für die Gewährung der Corona-Novemberhilfe sowie das aktualisierte Eckpunktepapier liegen vor.

Die Corona-Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. € soll eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen bieten, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, sind Abschlagszahlungen ab Ende November vorgesehen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000,00 €; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000,00 €.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt ebenfalls über die Plattform www.ueberbrueckungs-hilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung soll in der letzten November-Woche 2020 starten (voraussichtlich ab 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.
  5. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfe wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

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