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Bundestag beschließt Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Der Bundestag hat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und der Zahlungsverbote bis zum 30. September 2020 beschlossen. Ausgenommen sind Fälle in denen die Insolvenz nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruht oder in denen keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit besteht. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Regelung zum Eröffnungsgrund bei Gläubigerinsolvenzanträgen soll im Verordnungswege bis zum 31. März 2021 verlängert werden können.

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