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Bundestag beschließt finanzielle Soforthilfen auch für Angehörige der Freien Berufe

Der Deutsche Bundestag hat finanzielle Soforthilfen (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie für Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten beschlossen. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Corona-Krise, werden den Unternehmen bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bis 9.000,00 Euro Einmalzahlung für drei Monate und bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bis 15.000,00 Euro Einmalzahlung für drei Monate gewährt. Das Unternehmen darf jedoch vor dem 11. März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Der Zuschuss soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichern und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und Ähnliches (auch komplementär zu den Länderprogrammen), beitragen.

» Eckpunkte zur Corona-Soforthilfe

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