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Corona-Arbeitsschutzstab beim BMAS

Die Bundesregierung hat einen Corona-Arbeitsschutzstab eingerichtet, der dafür Sorge tragen soll, dass Beschäftigten während der Corona-Pandemie ein hohes Schutzniveau am Arbeitsplatz gewährleistet ist. Dieser Arbeitsschutzstab wird den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht hat, weiterentwickeln. Arbeitgeber, auch Steuerkanzleien, können sich bei der Ausarbeitung und Überprüfung ihres betrieblichen Konzepts für zeitlich befristete Maßnahmen zum Infektionsschutz daran orientieren. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat eine Kommentierung und Stellungnahme veröffentlicht, die eine gute Einordnung der durch das BMAS empfohlenen Arbeitsschutzstandards erlaubt.

→ BMAS-SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

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