Corona-Hilfen: Steuerberater dürfen Mandanten vor Verwaltungsgerichten vertreten
Streitigkeiten hinsichtlich der Corona-Hilfen sind vor den Verwaltungsgerichten zu klären. Bislang war es so, dass lediglich Rechtsanwälte die Antragsteller der Corona-Hilfen in diesen Verfahren betreuen konnten. Nun erhalten Steuerberater und Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen die Befugnis, ihre Mandanten in den Verfahren zu Corona-Hilfen vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Deutsche Bundestag am 10. Juni 2021 beschlossen.