Corona: Maßnahmen im Schuld-, Miet- und Darlehensrecht
Die Bundesregierung befürchtet, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie gerade Privatpersonen und Kleinstunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen und zu Zahlungsengpässen führen könnten. Um hierauf zu reagieren, hat der Bundestag am 26.03.2020 Sonderregelungen im Schuld-, Miet- und Darlehensrecht für diese Gruppen beschlossen.
Die vbw hat ein Informationsblatt erstellt, in dem Details des Moratoriums im Schuldrecht, die aktuellen Kündigungsregelungen im Miet- und Pachtrecht sowie die Sonderregelungen für Darlehensverträge erläutert werden. Das Merkblatt mit entsprechenden Erläuterungen finden Sie unter folgendem Link zum Download: