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Corona-Maßnahmen in Bayern: 2-G und Kontaktbeschränkungen

In Bayern gelten die Regeln der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Weitere Informationen finden Sie zusammengefasst in der Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter untenstehendem Link.

→ Weitere Informationen

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