Corona-Maßnahmen in Bayern: 2-G und Kontaktbeschränkungen
In Bayern gelten die Regeln der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Weitere Informationen finden Sie zusammengefasst in der Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter untenstehendem Link.