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Corona - Minijob neben Kurzarbeitergeldbezug

Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, können daneben einen Minijob ausüben. Allerdings kann sich der Minijob auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirken. Hier muss zwischen zwei Fallkonstellationen unterschieden werden. Die vbw hat hierzu eine Übersicht erstellt.

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