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Coronavirus - Hilfen der LfA für Unternehmen und Freiberufler

Die LfA Förderbank Bayern verfügt über ein breites Förderinstrumentarium, um Unternehmen, die im Zuge der Corona-Epidemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, rasch und gezielt zur Seite zu stehen.

Schnelle und kostenfreie Information insbesondere zu Liquiditätshilfen bietet die LfA-Förderberatung unter Tel.: 089 2124-1000, E-Mail: info@lfa.de.

Bei Bedarf wird die LfA-Task Force eingeschaltet, deren Experten die Krisensituationen analysieren, die betrieblichen Schwachstellen mit dem Unternehmen besprechen und Lösungswege aufzeigen.

Zur Überwindung von Liquiditätsengpässen stehen folgende über die jeweilige Hausbank zu beantragende Förderinstrumente zur Verfügung:

  • Universalkredit (siehe auch Anlage)
    Über den Universalkredit können Investitionen, Betriebsmittel (inkl. Waren) und Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Mio. EUR sowie Freiberufler finanziert werden.
    • Es sind Darlehen von 25.000 EUR bis 10 Mio. EUR möglich.
    • Soweit bei kleinen oder mittleren Unternehmen ein Darlehen bis 2 Mio. EUR nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 60%-ige Haftungsfreistellung (bei LfA-Risiko bis 250.000 EUR im beschleunigten Verfahren) möglich.

  • Akutkredit
    Unser Spezialprogramm zur Finanzierung von Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten bei Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts.

    Förderfähig sind Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredite, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten), Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
     Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Mio. EUR.

    Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 2 Mio. EUR.

  • Bürgschaften
    Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler.
    • Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
    • Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Mio. EUR möglich.

Für Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen unserer Förderberatung telefonisch unter 089 2124–1000 oder per E-Mail unter info@lfa.de, montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr, zur Verfügung.

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