Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Im Zuge der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 19. Januar 2021 soll angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung auch eine weitere Reduzierung von Kontakten im beruflichen Kontext erfolgen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Basis des § 18 Abs.3 Arbeitsschutzgesetzes die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen. Die Verordnung ist befristet bis zum 15. März 2021. Die Corona-ArbSchV soll am 22. Januar 2021 verkündet werden und zum 27. Januar 2021 in Kraft treten. Im Folgenden gibt die vbw einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Verordnung.