Dringender Hinweis des Bayerischen Landesamtes für Steuern
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat darauf hingewiesen, dass vermehrt Stundungsanträge unmittelbar im Rahmen der elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gestellt werden. Dazu wird insbesondere das Textfeld genutzt, das für abweichende Angaben oder die Darlegung einer abweichenden Rechtsauffassung vorgesehen ist (Randziffern 75 und 76 des elektronischen Formulars). Dadurch werden Prüfhinweise in der Umsatzsteuerstelle generiert, während die Stundungsanträge in den Stundungs- und Erlassstellen bearbeitet werden. In diesen Fällen kommt es deshalb zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung der Stundungsanträge. Um die zeitnahe Bearbeitung von Stundungsanträgen zu gewährleisten, sollten diese ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen, herkömmlichen Weg – d. h. in Papierform, ggf. unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Vordrucks oder über „Mein Elster“ - gestellt werden.