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Erleichterungen für Kurzarbeitergeld werden voraussichtlich verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vorgelegt. Die Verordnung soll am 02.06.2021 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Corona-Sonderregeln, die bisher Ende Juni auslaufen sollten, werden voraussichtlich bis 30.09.2021 verlängert. Das bedeutet einen erleichterten Zugang für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes: Dies umfasst die Absenkung der Mindesterfordernisse (statt einem Drittel der Belegschaft müssen nur 10 Prozent vom Arbeitsausfall betroffen sein), den Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden und die Gewährung von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeit.

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