Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte – das gilt jetzt bei kurzfristigen Minijobs
Die Minijob-Zentrale hat die Informationen zu kurzfristigen Minijobs in der Corona-Krise zusammengestellt. Da Landwirtschaftsbetriebe nur in begrenztem Umfang auf ihre ausländischen Saisonarbeitnehmer zurückgreifen können, kommen sonstige freie Arbeitskräfte für die Erntesaison unter gelockerten Minijobbedingungen zum Einsatz. Informationen zu den Bedingungen für Saisonarbeitskräfte als kurzfristige, sozialversicherungsfreie Minijobber, finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.