Erweiterte Verlustverrechnung und Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie
Zusätzliche Liquidität soll den Unternehmen über eine Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten verschafft werden. Entsprechend der bayerischen Forderung können Unternehmen bei zu erwartenden Verlusten 2020 die Herabsetzung von Einkommen- bzw. Körperschaftssteuervorauszahlungen 2019 beantragen. Der Koalitionsausschuss auf Bundesebene hat zudem die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent vereinbart.
→ Zur Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 23.04.2020