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Füracker: Bayern handelt klug, entschlossen und schlagkräftig

Staatsregierung bringt Nachtragshaushalt ein // Landtag beschließt dringend erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise

"Der Freistaat Bayern setzt heute ein bewusstes Signal: Wir mobilisieren alle notwendigen Kräfte, um der aktuellen Krisenlage schlagkräftig und effektiv zu begegnen. Wir warten nicht ab, sondern rüsten uns bereits heute für kommende Herausforderungen“, erklärte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Rahmen der Verabschiedung des Nachtragshaushalt 2019/2020 im Bayerischen Landtag. Mit dem Nachtragshaushalt können auch dringend nötige Investitionen und Maßnahmen zur Reaktion auf die Folgen der weltweiten Corona-Pandemie getätigt werden. Hierfür sind im Nachtragshaushalt 10 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bayerische Staatshaushalt erreicht damit ein Rekordvolumen von rund 70 Milliarden Euro. „Die Politik der Schwarzen Null ist richtig und wichtig. Heute aber befinden wir uns in einer absoluten Ausnahmesituation. Hier gelten andere Prioritäten: Unser Gesundheitssystem muss jederzeit und in ganz Bayern stabil und versorgungssicher bleiben“, so Füracker weiter. „Die bayerische Wirtschaft ist das Rückgrat unseres Erfolgs. Wir unterstützen unsere Unternehmen in diesen schweren Zeiten mit konkreten Hilfen - schnell, wirkungsvoll und unbürokratisch.“

Mit den zusätzlichen Mitteln wird den betroffenen Unternehmen direkt geholfen. Nur so können gefährdete Arbeitsplätze auch in diesen Krisenzeiten bestmöglich erhalten werden. Außerdem mobilisiert der Freistaat zusätzliche Ressourcen zur Stärkung des Gesundheitssystems und für weitere notwendige Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Füracker: „Es freut mich, dass unsere Maßnahmen zur Krisenbewältigung im Bayerischen Landtag parteiübergreifend auf eine breite Akzeptanz gestoßen sind. Dies zeigt, dass alle handelnden Akteure in Bayern in dieser Krisenlage an einem Strang ziehen.“ Zur Gegenfinanzierung dieser dringend notwendigen Maßnahmen sind entsprechende Kreditaufnahmen geplant. Dies ist im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse Bayerns zulässig, da diese eine explizite Ausnahmeregelung für Katastrophenlagen vorsieht (Art. 82 Abs. 3 BV).

Neben den eingeleiteten Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist der Nachtragshaushalt 2019/2020 zugleich ein kräftiges Zukunfts- und Investitionsprogramm. Mit der neuen High-Tech-Agenda und gezielten Maßnahmen auf den Gebieten Klima- und Artenschutz sendet der Freistaat das klare Signal an Bürger und Wirtschaft: Bayern baut sein hohes Investitionsniveau auf eine vorläufige Größenordnung von 8,8 Milliarden Euro im Jahr 2020 aus. Dies ist ein weiterer finanzpolitischer Schlüsselbeitrag zur dauerhaften Stabilisierung der Bayerischen Wirtschaft. „Der Nachtragshaushalt 2019/2020 enthält kraftvolle Sofortmaßnahmen und vernachlässigt dabei bewusst nicht die zukunftsweisenden Investitionen des Freistaats. Wirtschaft und Forschung auf höchstem Niveau gehen in Bayern Hand in Hand - das ist ein Schlüssel unseres Erfolgs, und das soll auch in Zukunft so bleiben“, stellte der Finanzminister klar.

[Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat]

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