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Füracker: Drei Monate mehr Zeit – Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert

Der Bundesrat hat heute der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die außergewöhnliche Situation der Bürgerinnen und Bürger und zugleich auf die besonderen Herausforderungen für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 endet demnach Ende Oktober 2021 und für beratene Fälle am 31. Mai 2022. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.

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