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Formular für die Erklärung zur Berechtigung für die Notbetreuung

Berufsträger und Kanzleimitarbeiter haben seit heute die Möglichkeit, die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine Vorlage für die Erklärung zur Berechtigung einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) für Erziehungsberechtigte in einem Bereich der kritischen Infrastruktur veröffentlicht.

→ Zur Erklärung des Bayerischen Kultusministeriums

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