Grundsätzlich keine besondere Begründung für Formularanträge auf Steuererleichterungen erforderlich
Einzelne Finanzämter fordern bei Beantragung von Steuererleichterungen wegen der Auswirkungen des Coronavirus unter Verwendung des entsprechenden Formulars nähere Begründungen.
Auf unsere Nachfrage hat das Bayerische Landesamt für Steuern mitgeteilt, dass dies nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt ist, in denen eine Beeinträchtigung durch das Coronavirus grundsätzlich ausscheidet. Nur in diesen Ausnahmefällen können Finanzämter zusätzliche Angaben für notwendig erachten und weitergehende Ausführungen einfordern.
Sollten bei Ihnen Fälle auftreten, in denen Finanzämter pauschal weitere Begründungen verlangen, bitten wir Sie uns zu informieren, damit wir beim Landesamt für Steuern erreichen, dass diese Praxis eingestellt wird.