Krankenhäuser und Pflegeheime werden bei der Verpflegung des Personals unterstützt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden ab sofort vom Freistaat Bayern mit einem Zuschuss zur Verpflegung unterstützt. Der Freistaat übernimmt dabei in Form einer Erstattungspauschale von 6,50 Euro pro Tag für jeden Mitarbeiter Kosten für deren Verpflegung. Anträge können auf dem dafür vorgesehenen Formular unter verpflegung-personal@lff.bayern.de eingereicht werden.
Bis das entsprechende Antragsformular online verfügbar ist, können betroffene Einrichtungen formlos Anträge einreichen.