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Kurzarbeitergeld – Fehler bei der Beantragung vermeiden, Bearbeitung beschleunigen

Bis 13. April 2020 sind Anzeigen für Kurzarbeit von 112.000 Betrieben bei den bayerischen Arbeitsagenturen eingegangen. Häufig sind diese Anträge und Abrechnungslisten fehlerhaft oder unvollständig, weshalb sie nicht bearbeitet werden können. Erforderliche Korrekturen oder Vervollständigungen verzögern die Bearbeitung. Um diese Verzögerungen bei der Auszahlung und den Bearbeitungsmehraufwand zu minimieren, wurde auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter dem Thema Kurzarbeitergeld der Punkt „Die fünf häufigsten Fehler bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld“ neu aufgenommen.

→ Homepage der Arbeitsagentur

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