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LfA Förderbank Bayern: Anpassungen bei Corona-Schutzschirm-Kredit und LfA-Bürgschaften

Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Neuerungen werden beim Corona-Schutzschirm-Kredit Produktanpassungen im Hinblick auf beihilferechtliche Anpassungen und Saldenausgleich und LfA-Bürgschaften vorgenommen. Bei Antragstellern, die LfA-Bürgschaften auf Basis der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ beantragt oder in Anspruch genommen haben, Nachweis, dass der beihilferechtlich verbürgte Darlehenshöchstbetrag eingehalten wird, ebenfalls erforderlich. Darüber hinaus unterliegen auch unabhängig von der Bürgschaftshöhe alle von der LfA auf Basis der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ übernommenen Bürgschaften einer Veröffentlichungspflicht.

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