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LfA kündigt neue Produkteinführungen an

Die LfA Förderbank Bayern wird in Kürze den neuen LfA-Schnellkredit mit obligatorischer 100%iger Haftungsfreistellung der Hausbank einführen. Antragsberechtigt sind in diesem neuen Programm erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern, die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern verfügen, die seit mindestens 01.10.2019 am Markt aktiv sind sowie zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen waren und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwiesen.

→ Zum Rundschreiben Nr. 10/2020 der LfA

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