LfA-Schnellkredit – Beantragung ab 05.05.2020 möglich
Am 24.04.2020 (Rundschreiben 10/2020) kündigte die LfA Förderbank Bayern als Hilfe für Kleinstunternehmen, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, den neuen LfA-Schnellkredit mit 100%-iger Haftungsfreistellung der Hausbank an. Anträge können ab dem 05.05.2020 bei den Hausbanken gestellt und bei der LfA eingereicht werden. Darlehenszusagen werden ab dem gleichen Tag erteilt.
→ Zum LfA-Rundschreiben 11/2020 und zu den Antragsformularen