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Lockerung der Beschränkungen: Informationen und Handlungsempfehlungen der IHK für München und Oberbayern

Unter strengen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen erlaubt die Bundesregierung ab dem 20. April 2020 die schrittweise Öffnung von Geschäften.

  • Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.

Weitere Informationen und branchenspezifische Empfehlungen der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern finden Sie hier.

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