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Regeln zum Schulbetrieb an den Berufsschulen ab 15.03.2021

Das Kultusministerium Bayern hat die Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 15.03.2021 veröffentlicht. Entsprechend wird bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand und über 100 Distanzunterricht stattfinden. Ausgenommen sind die Abschlussklassen aller Schularten: Hier kann weiter Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand durchgeführt werden, sofern die örtliche Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes verfügt.

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