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Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit informiert über weitere Erleichterungen zum Thema Kurzarbeit

Die Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen hinterlassen weiterhin Ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Um diese Herausforderungen zu meistern und die Zeit der Kurzarbeit gegebenfalls dafür zu nutzen, die Personalentwicklung zu befördern, gibt es nun weitere Unterstützungen. Von Seiten des Bundes wurden weitere Erleichterungen zum Thema Kurzarbeit beschlossen (Sozialschutz-Paket II), die u.a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter umfassen. Die Regionaldirektion Bayern hat auf ihrer Website die entsprechenden Anpassungen und Hinweise in den Unterlagen zum Thema Kurzarbeitergeld sowie Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, eingestellt. Bei Rückfragen steht die „Kug-Hotline“ der Regionaldirektion Bayern (0911 / 179 – 7010) zur Verfügung.

→ Zur Website der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit

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