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Schutzmaßnahmen im Kanzleibetrieb in Corona-Zeiten

Steuerberater sind in Bayern Teil der systemrelevanten Infrastruktur, weshalb eine Plicht zur Schließung der Kanzleien nicht anzunehmen ist. Dennoch soll auch in der Pandemie sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglicht werden. Daher ist auf vermeidbaren Mandantenkontakt zu verzichten. Erforderliche Absprachen sollten möglichst telefonisch oder digital getroffen werden.

Versuchen Sie auch nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden und Lieferanten zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Angesichts der hohen Infektionszahlen, sollte wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause ermöglicht werden.

Weiterhin kann regelmäßiges und fachgerechtes Lüften einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Beschäftigten vor einer SARS-CoV-2-Infektion leisten. Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 entsprechende Empfehlungen veröffentlicht.

→ Corona-Spezial der Bayerischen Staatsregierung

→ Zum Bund-Länder-Beschluss vom 28.10.2020

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