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Steuerfreie Bonuszahlungen bis zu 1.500,00 €

Für das Engagement, das zahlreiche Beschäftigte in dieser Krisenzeit gezeigt haben und zeigen, besteht nun die Möglichkeit zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500,00 € zu zahlen. Die steuerfreien Bonuszahlungen sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV auch sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden.

Auch Mini-Jobbern kann dieser steuer- und sozialversicherungsfreie Bonus ausgezahlt werden.

→ Pressemitteilung des BMF vom 03.04.2020

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