Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Das Bundesministerium der Finanzen stellt die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Antragsformulare nach § 32c Einkommensteuergesetz (EStG) für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie werden auch auf den Internetseiten der Landesfinanzministerien veröffentlicht. Die Steuerpflichtigen können die Anlagen herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an die Finanzämter senden.