Vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen auch für April 2021
Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge nochmals zu verlängern. Für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber ist damit längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 (27. Mai 2021) eine erleichterte Stundung der SV-Beiträge möglich.