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Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen währen der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldung pünktlich zu übermitteln.

→ Zum BMF-Schreiben

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