Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen
Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen, die eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vorsieht.