Überbrückungshilfe: Abrufen von Bescheiden
Über die Verbescheidung der Anträge auf Überbrückungshilfe erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Darüber wird ausschließlich über das Antragsportal informiert. Um zu klären ob ein Antrag verbeschieden wurde, ist es erforderlich sich in das Portal für die Beantragung der Überbrückungshilfe einzuloggen und zu prüfen, ob neue Bescheide abrufbar sind.