Überbrückungshilfe: Ansatz der Kosten des Steuerberaters
Die IHK für München und Oberbayern arbeitet derzeit auf Hochtouren an der Bearbeitung und Bewilligung der eingegangenen Anträge auf Überbrückungshilfe. Bei der Bearbeitung ist aufgefallen, dass die Kosten des prüfenden Dritten (StB, WP, vBP) für die Unterstützung bei der Antragstellung nicht dem ersten Fördermonat, für den ein Zuschuss beantragt wird, zugeordnet werden. Teilweise werden diese Kosten auf mehrere Monate verteilt oder einem anderen (falschen) Monat zugeordnet. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten, Rückfragen oder ausbleibenden Zahlungen führen. Um dies zu vermeiden, sollten die FAQs des BMWi (dort Antwort 3.10) beachtet werden und die Kosten für die Unterstützung bei der Antragstellung dem ersten Fördermonat zugeordnet werden.
Weitere laufende Kosten die der Steuerberater dem Antragsteller in Rechnung stellt, z. B. für die Buchhaltung oder Lohnabrechnung, können unter dem Fixkostenblock 10 angegeben werden.