Überbrückungshilfe Corona - Registrierung für Steuerberater möglich
Seit heute haben Berufsträger die Möglichkeit, sich im Portal für die Beantragung der Überbrückungshilfe zu registrieren. Die einmalige Registrierung ist eine Voraussetzung für die spätere Beantragung der Überbrückungshilfen für die Mandanten. Die Registrierung ist ausschließlich Berufsträgern als natürliche Personen möglich.
Einmal erfolgreich registriert, können die Anträge online erstellt, bearbeitet, zwischengespeichert und schließlich eingereicht werden. Zudem kann nach der Einreichung der Bearbeitungsstand eingesehen werden.