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Überbrückungshilfe: Hinweise der IHK zur Beantragung

Eintragungen im Antragsportal hinsichtlich bereits erhaltener Soforthilfe

Eine Doppelförderung durch die Soforthilfen und die Überbrückungshilfen, z. B. aufgrund einer Überschneidung der Förderzeiträume, ist nicht zulässig. Der Erhalt von Soforthilfe (Bundes‑ oder Landesprogramm) ist daher beim Antrag auf Überbrückungshilfe in den dafür vorgesehenen Bereichen im Antragsschritt 3. "Förderhöhe erfassen" anzugeben. Häufig wird diese Information jedoch in verschiedene Felder eingetragen. Bitte beachten Sie daher künftig das richtige Vorgehen:

  • Bei Bundessoforthilfe: Eintragung in das Feld: "Bereits Soforthilfe des Bundes erhalten?"
    (Der Abzug des entsprechenden Betrags vom maximalen Kleinbeihilfevolumen und die Berücksichtigung bei der Berechnung der Förderhöhe erfolgen automatisch.)

  • Bei Landessoforthilfe: Eintragung im Bereich: "Leistung aufgrund eines Zuschussprogrammes des Landes"
    (Der Abzug in den Überbrückungshilfemonaten muss eigenständig ausgewiesen werden. - Z. B. 10.000 EUR Abzug im Juni aufgrund der Überschneidung, wenn im April 30.000 EUR beantragt wurden. - Dieser Abzug wird anschließend in der Berechnung der Überbrückungshilfe berücksichtigt. Im Bereich der Kleinbeihilfe muss der Betrag der Landessoforthilfe in voller Höhe angegeben werden.)

Verbundene Unternehmen

Bitte beachten Sie, dass oftmals die Erfordernisse zu den Angaben bzgl. verbundener Unternehmen nicht eingehalten werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass ausgezahlte Hilfen im Fall einer ungerechtfertigten Bewilligung zurückgezahlt werden müssen. Fragestellungen zu verbundenen Unternehmen werden in den FAQs des Bundes unter 5.2 behandelt.

>> Zu den FAQs

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