Überbrückungshilfe I.: 10-Tages Frist für den Abruf der Bescheide im Antragsportal
Bei der Überbrückungshilfe I. können Steuerberater die Bescheide für ihre Mandanten im Antragsportal innerhalb von zehn Tagen nach deren Einstellung ins Portal abrufen und den Empfang bestätigen. Nach Fristende besteht keine Möglichkeit mehr, im Portal auf den Bescheid zuzugreifen. Der Bescheide muss dann durch die Bewilligungsbehörde postalisch an den Antragssteller versandt werden. Auch in dem Fall, dass der Bescheid als PDF-Anhang einfach (ohne explizite Bestätigung) heruntergeladen wurde, ist die Bewilligungsbehörde gezwungen dem Antragssteller den Bescheid postalisch zuzustellen. Um die Bearbeitungszeiten, den an den postalischen Versand geknüpften Aufwand sowie Rückfragen zu reduzieren, appelliert die IHK München an prüfende Dritte, die Bescheide innerhalb der 10-Tagesfrist abzurufen und deren Erhalt im Antragsportal zu bestätigen.