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Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Millionen Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen

Seit dem 03. März 2021 können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche. Weitere Informationen hat zudem die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. auf ihrer Homepage veröffenticht.

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