Überbrückungshilfe: Informationen zur Antragsstellung
Ab morgen, den 08.07.2020, wird aller Voraussicht nach das Portal für die Überbrückungshilfe aktiv geschaltet werden. Den Link dazu werden wir Ihnen dann bekannt geben.
Sobald das Portal aktiv geschaltet wurde, können Berufsträger mit ihrer Registrierung beginnen. Die Registrierung ist einmalig durchzuführen und ist Voraussetzung, um Überbrückungsanträge über das Portal stellen zu können. Nach vollständigem Durchlaufen des Registrierungsverfahrens und Prüfung der Daten des Steuerberaters erhält die Kanzlei (i. d. R. der Kanzleiinhaber) ein postalisches Schreiben mit den Zugangsdaten für das nun zur Verfügung stehende Konto des Steuerberaters. Über dieses Konto können nun beliebig viele Anträge auf Überbrückungshilfe erstellt und online eingereicht werden. Der Steuerberater kann die Anträge online bearbeiten, zwischenspeichern, einreichen und den aktuellen Bearbeitungsstand der eingereichten Anträge sehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.